Die Kanzlei
Ich freue mich, Sie hier begrüßen zu können, und lade Sie ein, mich und meine Kanzlei näher kennenzulernen.
Rechtsanwalt Christian Hoffs
Mein Büro liegt zentral in Gelsenkirchen und ist regional wie überregional tätig.
Die Kanzlei ist zivil-, familien- und arbeitsrechtlich orientiert. Ich betreue neben privaten Mandanten auch Unternehmen und Vereine und vertrete im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Neben der umfassenden Rechtsberatung und Rechtsvertretung in verschiedenen Rechtsgebieten bearbeite ich insbesondere Fälle aus dem Arbeitsrecht, dem Ehe- und Familienrecht, dem Vertragsrecht, dem Grundstücks- und Immobilienrecht, dem Erbrecht, dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Drei Standorte, ein Netzwerk
Ich kooperiere mit der Kanzlei Martin Ackermann in Schwelm. Gemeinsam bilden wir zudem die Sozietät Ackermann und Hoffs in Köln. Für Sie heißt das kurze Wege vor Ort und Verstärkung, wenn ein Fall sie braucht.
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Gelsenkirchen
Das Büro von Rechtsanwalt Christian Hoffs in der Rolandstraße, zentral gelegen und mit kostenfreien Parkplätzen in der Umgebung.
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Schwelm
Kanzlei Martin Ackermann. Kooperationspartner seit vielen Jahren, insbesondere im Zivil- und Arbeitsrecht.
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Köln
Sozietät Ackermann und Hoffs. Gemeinsamer Standort für Mandate mit Bezug zum Rheinland.
Urteile und Entscheidungen
Ausgewählte Entscheidungen, die für Mandantinnen und Mandanten häufig eine Rolle spielen.
Platzhalter. Die folgenden drei Einträge zeigen nur, wie dieser Bereich später aussieht. Die tatsächlichen Entscheidungen trägt die Kanzlei ein.
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Kündigungsschutz
Kurze Zusammenfassung der Entscheidung und warum sie für Betroffene wichtig ist. Zwei bis drei Sätze reichen.
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Unterhaltsberechnung
Kurze Zusammenfassung der Entscheidung und warum sie für Betroffene wichtig ist. Zwei bis drei Sätze reichen.
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Schadensregulierung
Kurze Zusammenfassung der Entscheidung und warum sie für Betroffene wichtig ist. Zwei bis drei Sätze reichen.
Lernen wir uns kennen
Ein Erstgespräch klärt meist schon, ob und wie sich Ihre Sache verfolgen lässt.